Aktualisierung der Regelungen!

Zurück zu den persönlichen Freiheiten!

Innerhalb weniger Tage und Wochen werden viele Beschränkungen fallen oder massiv zurück gefahren. Ob dies zur Rückkehr des Virus führt, hängt  nun umso mehr vom eigenverantwortlichen Handeln jedes Einzelnen ab. Ob wir die Disziplin haben weiterhin Abstand zu halten, Mund- und Nasenschutz zu tragen, die Hände weiterhin häufig zu waschen und in die Armbeuge zu niesen, wird dies entscheidend beeinflussen. Das ist aber alles unumgänglich um sich und andere und den Rückkehr zur persönlichen Freiheiten zu schützen!

30. April – Ende der Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen in der derzeitigen Form werden mit 30. April auslaufen. Die neuen Regelungen ab Mai sollten sicher stellen dass sich die Zahlen nicht in die falsche Richtung entwickeln.

Neue Regeln für den öffentlichen Raum

Ab 1. Mai ist zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, weiterhin Abstand zu halten. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 10 Personen unter Einhaltung des Mindestabstands treffen. Bei Begräbnissen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen. Diese Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin laufend evaluiert.

Gastronomie startet ab 15. Mai

Gastronomiebetriebe dürfen ab 15. Mai bis 23 Uhr öffnen. Maximal 4 Erwachsene zuzüglich Kinder dürfen mit einem Meter Abstand zu anderen Gästen an einem Tisch sitzen. Servicepersonal muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen, Gäste müssen diesen nicht am Tisch tragen. Tische sind in der Regel vorab zu reservieren – Gruppenreservierungen für mehrere Tische und Schankbetrieb sind nicht erlaubt.

Tourismus, Freizeiteinrichtungen und Bäder 

Beherbergungsbetriebe sowie weitere touristische Betriebe als auch Sehenswürdigkeiten dürfen ab 29. Mai öffnen. Tierparks dürfen die Outdoor-Bereiche ab 15. Mai unter Einhaltung des Mindestabstands öffnen. Für Indoor-Bereiche gilt verpflichtend das tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.  In einem Raum gilt die Beschränkung auf mindestens 10 m² pro Person. Schwimmbäder und Freizeitanlagen dürfen auch ab 29. Mai wieder öffnen.

Geschäfte, Kirchen und Bildungseinrichtungen

Die derzeitigen Beschränkungen für Geschäfte für 20 m² pro Kunde werden auf 10 m² reduziert – dies wird auch für Gottesdienste gelten. Weiterbildungsangebote dürfen analog zur Schule ab 29. Mai wieder durchgeführt werden. Dringende, unaufschiebbare Prüfungen und Vorbereitungskurse dürfen ab 4. Mai wieder stattfinden, AMS-Schulungen bereits ab 15. Mai.

So wie bisher vertrauen alle Verantwortlichen darauf dass, die Österreicherinnen und Österreicher wieder auf vorbildliche Weise und durch gemeinsame Anstrengung den nächsten Schritt zurück zum gewohnten Leben in großer Disziplin tun werden.