Lockerungen zum 1. Juli

Lockerungen zum Start in die neue Normalität

Mit 1. und 22. Juli 2021 treten die bisher größten Lockerungen

der COVID-Regelungen in Kraft. 

Große Teile des üblichen Vereinslebens mit Versammlungen, Stammtischen, Ausflügen  und Gratulationsbesuchen  sowie kleinere Veranstaltungen werden damit wieder in einfacher Form möglich.

Jahreshauptversammlungen 

mit bis zu 100 Teilnehmer(inne)n sind nun ohne behördliche Anmeldung und große Auflagen wieder ganz einfach möglich.

Größere Veranstaltungen

wie z. B. Jubiläumsfeste, Frühschoppen, Heurigen, Sommerfeste, Wettbewerbe oder Messen werden weiterhin behördlich zu melden und mit entsprechenden Auflagen verbunden bleiben. Wie umfangreich diese ausfallen  wird sich noch zeigen. Dies wird sicher noch längere Zeit so bleiben. 

Gut Koordination und Vorbereitung!

Es werden nun viele Vereine und Organisationen ihre Veranstaltungen nachholen wollen und daher sind Terminprobleme mit Veranstaltern vor Ort und mit Ehrengästen absehbar. Wir ersuchen Euch deshalb soweit möglich die Termine im persönlichen Gespräch abzustimmen und zeitgerecht dem Bezirksobmann und dem Landesbüro zu übermitteln um Ärger und Enttäuschungen zu vermeiden!

Ab 1. Juli gelten folgende Regeln:

3-G-Regel  = „geimpft, getestet, genesen“ Pflicht in/bei :

  • Gastronomie und Hotellerie
  • Zusammenkünfte
  • Sportstätten und Freizeiteinrichtungen
  • Messen und Kongresse
  • Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken und Archiven)

Überall wo die 3G-Regel gilt, besteht bis zum 22. Juli weiterhin Registrierungspflicht. Für Kinder bis 12 Jahre entfällt ab 1. Juli die Testpflicht.

 

Maskenpflicht

  • Ab 1. Juli müssen nur mehr in besonders sensiblen Bereichen wie Pflegeheimen und Krankenhäuser eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Überall sonst reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Dieser ist verpflichtend in öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Handel und Museen zu tragen.
 

Gastronomie und Veranstaltungen

  • Die verordnete COVID-Sperrstunde entfällt.
  • In der Gastronomie gilt weiterhin der 3G-Nachweispflicht.
  • Für Veranstaltungen entfällt die Maskenpflicht!

Veranstaltungen & Versammlungen

  • bis 100 Personen 3G Regel
  • Ab 100 Personen anzeigepflichtig.
  • Ab 500 Personen bewilligungpflichtig.

Ab 100 Personen

ist seitens der Teilnehmer/innen ein 3G-Nachweis vorzuweisen, der von den Verantwortlichen zu überprüfen ist. Es ist ein Präventionskonzept vorzulegen,  umzusetzen und ein COVID-19-Beauftragten zu bestellen.

Ausführliche Informationen  im Rechtsinformationssystem der Bundesregierung oder Gesundheitsministerium hier auf diesen Text klicken!