1955 – Gründung des Bundesheers

Wehrgesetz 1955 begründete das Bundesheer der Zeiten Republik

7. September 1955 demokratische Grundlagen beschlossen

Die Republik war 1955 in Vorbereitung des Abzuges der Besatzungsmächte und dem Abschluss des Staatsvertrages gefordert, selbst für ihre innere und äußere Sicherheit zu sorgen. Dabei hatte das Parlament die Vorstellungen der Besatzungsmächte, die Erfahrungen der Kriegsgeneration, sowie die tatsächlichen  wirtschaftlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen.

Vor 65. Jahren, am 21. September 1955, wurde das Bundesgesetzblatt mit dem ersten Wehrgesetz der zweiten Republik, das am 7. September vom österreichischen Parlament beschlossen worden war, veröffentlicht. Es war die Grundlage zur Aufstellung des Bundesheers. In Ergänzung mit der damals eingeführten  allgemeine Wehrpflicht wurde auch die Dauer des Grundwehrdienstes von zunächst neun Monaten beschlossen.


Auftrag des neuen Bundesheers

Erster Festakt mit Bundespräsident Dr Körner. (Foto: ÖBH)
Die Verfassung und das neue Wehrgesetz erteilten dem Bundesheer den Auftrag zur militärischen Landesverteidigung, dem Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit im Inneren, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, sowie die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Katastrophen. 1965 werden diese Aufgaben um die Einsätze im Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen hinzugefügt.

1.5 Millionen Wehrpflichtige seit 1956

Die ersten Rekruten

Am 15. Oktober 1956 rückten die ersten 12.800 Wehrpflichtigen ein. Rund 1.5 Mio. Staatsbürger haben seither ihren Wehrdienst geleistet. 35.000 sind derzeit im aktiven bzw. Präsenzstand. Davon sind 25.000 Berufssoldaten und 10.000 Grundwehrdiener. Bei akuten Not- oder Bedrohungsfällen kann das Heer derzeit 33.000 Milizsoldaten rasch einberufen. Im sogenannten Ernstfall könnten bei einer Mobilmachung derzeit theoretisch 945.000 Soldaten des Reservestands zum Bundesheer einberufen werden.

Oktober 1956 erste Bewährungsprobe des neuen Bundesheers bei der Ungarnkrise

Bundesheer als Schule der Republik

Schon Bundeskanzler Julius Raab erkannte auch die pädagogische Funktion des Bundesheers. Er bezeichnet es als „erzieherisches Werkzeug für die Jugend“. Junge Menschen aus allen Sozialen- und Gesellschaftsschichten sowie allen Bundesländern leben beim Wehrdienst unter einfachsten Bedingungen für Monate zusammen. Das ist nur mit Toleranz und Verständnis für Eigenheiten der Kameraden möglich. So lernt jeder auch die Lebensumstände des jeweils anderen in und außerhalb der Kaserne kennen.

Kameradschaft und Toleranz

Die zu bestehenden körperlichen und psychischen Herausforderungen förderten die gelebte Kameradschaft. Das trägt zum „Wir -Gefühl“ das auch Grundlage für einen gesunden Patriotismus ist, viel bei.  Auf solche Art zusammen geschmiedet entstanden zahllose lebenslange Freundschaften unter den Rekruten.

Erfahrung und bewährte Konzepte

Das Konzept einer Armee gestützt auf Wehrpflichtige hat sich trotz unzähliger Reformen und sich ständig ändernden Verteidigungskonzepte bewährt. Es hat in zahllosen Katastrophenfällen und bei Gefahren an Grenzen und im Lande wirkungsvoll die Erwartungen seiner Gründer mehr als erfüllt. Die Wertschätzung für dieses Bundesheer aus dem Volk, findet die Wertschätzung der Bürger und Bürgerinnen. Ein besonderer Ausdruck des Vertrauens ins Bundesheer sind die vielen zivilen Unterstützer. So auch durch die vielen Mitglieder der wehrrelevanten Vereine wie etwa den Kameradschaftsbund oder auch der Traditionsverbände.

Ein Bundesheer aus dem Volk – für das Volk!

Staatsvertrag, Neutralitätsgesetz und das Wehrgesetz von 1955 bilden die breite demokratische Basis auf der die Zweiten Republik ihre Sicherheitsstruktur aufbaute. Diese ist in einem Bundesheer aus „Staatsbürgern in Uniform” umgesetzt worden.

Dankbarkeit und Wertschätzung

Diese einmalige Symbiose zwischen den Trägern der Staatsgewalt und den Staatsbürgern ist ein besonderer Garant für den „so selbstverständlichen“ Frieden. Er hält seit 1945. Die Sicherheit der Republik ist Grundlage ihrer großartigen Entwicklung und damit des breiten Wohlstands der daraus entstanden ist.

Wer den Frieden liebt muss ihn verteidigen können!

Ein so hohes Maß an Sicherheit findet man sicher nicht überall. Das sollte uns besonders in Zeiten des Wohlstandes mehr als warme Worte wert sein. Auch ohne akuten Katastrophenfall oder Krisen das Bundesheer muss ordentlich ausgestattet und ausgerüstet sein um seinen Aufgaben wahrzunehmen. Denn Frieden und Sicherheit sind Prozesse die jeden Tag Aufmerksamkeit und ggf. aktive Mitwirkung brauchen.  Dessen sollten wir uns auch nach 65 Jahren in größter Sicherheit bewusst sein.

Bewährtes bewahren und anpassen

Auch in Zukunft haben es jene die ihren staatsbürgerlichen Pflichten nachkommen, ob Berufssoldaten oder Wehrpflichtiger, verdient ordentlich untergebracht, sowie ausgerüstet zu sein und respektvoll behandelt zu werden. Dabei müssen wir die Soldat(inn)en und das Bundesheer unterstützen. Es gab schon die Versuche das derzeitige Bundesheer zugunsten einer kleinen Berufsarmee abzuschaffen. Diese würde weder im Katastrophenfall der Bevölkerung ggf. mit Schaufel in der Hand helfen können, noch im Bedrohungsfalle die Stärke zur Sicherung der schützenswerten Infrastruktur im Lande, aufbringen können. Rechnet man mögliche Folgen solcher Mängel mit ein wird die kleinste Berufsarmee mehr kosten als unser Bundesheer mit Wehrpflichtigen.

Auch weiterhin Schutz und Sicherheit des Bundesheers

Als Staatsbürger/innen sind wir die Nutznießer des Produktes “Sicherheit” und die wollen wir weiterhin in verlässlichen Händen wissen.  Dies ist Verantwortungsträgern aller Ebenen immer wieder deutlich aufzuzeigen. Es kann nicht so weiter gehen das sie immer wieder der Versuchung erliegen Budgetlöcher durch Kürzungen im Verteidigungsressort  zu stopfen. Irgendwann ist dann das Bundesheer handlungsunfähig, was dann?  Wir wollen uns ja weiterhin täglich auf die Hilfe und den Schutz unseres Bundesheeres verlassen können.