Aktuelle COV-19 Beschränkungen

Ausgangsbeschränkungen

  • Von 20.00 bis 06.00 Uhr darf das Haus/eigene Wohnung/Unterkunft nur zur
    • Arbeit
    • Notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
    • Anderen Menschen helfen/pflegen
    • Bewegung an der frischen Luft
  • Verlassen werden. Soziale Kontakte, soweit nicht unbedingt notwendig sind zu vermeiden!
  • Von 06.00 bis 20.00 Uhr ist es möglich, dass Menschen, die in einem Haushalt leben sich mit einem anderen Haushalt treffen Maximal vier Erwachsene und sechs minderjährige Kinder.

Grenzübertritte

  • Alle einreisenden Personen müssen ein Einreiseformular ausfüllen.
  • Länder, die einen 14-Tage-Inzidenz Wert über 100 verzeichnen sind Risiko-Gebiete.
  • Personen, die aus einem Risiko-Gebiet einreisen, müssen ein negatives Corona- Testergebnis der nicht älter als 72 Stunden ist vorweisen und 10 Tage in Quarantäne gehen.
  • Nach 5 Tagen und einer negativen Testung kann die Quarantäne beendet werden.
  • Pendler (zB.: berufliche, familiäre Zwecke) können mit einem maximal 7 Tage alten, negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) einreisen.

Öffentliche Orte

Grundsätzlich gilt:

  • An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, mindestens zwei Meter Abstand zu halten.
  • An öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen und bei derzeit erlaubten Zusammenkünften (wie z.B. Begräbnissen) ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern und Ähnliches sind untersagt.

Kindergärten, Schulen & Universitäten

  • Die Volksschulen starten nach den Semesterferien im Präsenzbetrieb, 5 Tage die Woche.
  • Unterstufe, Oberstufe und Berufsschulen gehen im Schichtbetrieb in die Schulen.
  • Alle Schüler werden regelmäßig mit einfachen Selbsttests getestet.
  • Die Tests der Schüler finden in der Schule statt.
  • Volksschüler tragen im Schulbereich einen MNS,
  • Volksschüler dürfen am Sitzplatz im Klassenzimmer die MNS abnehmen.
  • In allen weiteren Schulstufen ist die Maske auch im Unterricht zu tragen,
  • Ab der 9. Schulstufe muss jedenfalls eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Universitäten werden weiter im Fernunterricht betrieben.

Einzelhandel

  • Der Handel hat wieder geöffnet.
  • Es besteht die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 20 m2 pro Kunde.
  • In Shopping-Centern werden nur Geschäftsflächen gewertet.

Dienstleistungsunternehmen

  • Dienstleistungsunternehmen, auch die körpernahen können wieder öffnen.
  • Es besteht die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Bei körpernahen Dienstleistungen dürfen keine Speisen und Getränke a verabreicht werden.
  • Kunden von körpernahen Dienstleistern müssen beim Besuch einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) vorzeigen, der nicht älter als 48h ist.
  • Gültig sind nur offizielle Befunde von Ärzten, Apotheken oder Teststraßen.
  • Ergebnisse von Selbsttests sind ungültig

Gastronomie

  • Gastronomiebetriebe sind geschlossen.
  • Abholung ist im Zeitraum von 06:00-19:00 Uhr möglich.
  • Es dürfen keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden.
  • Ohne zeitliche Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices.

Hotels und Beherbergungsbetriebe

  • Sie sind weiterhin geschlossen.
  • Ausnahmen gibt es z.B. nur für unaufschiebbare Geschäftsreisen.

Bars, Kneipen und Nachtlokale

  • Sie bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Arbeitsplatz

  • Überall wo es möglich ist, soll im Home-Office gearbeitet werden.
  • Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen zwei Meter Abstand gehalten werden,sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt.
  • Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, Plexiglas, feste Teams etc.) muss ein MNS getragen werden.
  • Arbeitsorte mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen alle 7 Tage getestet werden.
  • Sollte der Arbeitnehmer nicht getestet werden, muss er eine FFP2-Maske tragen.

Sport & Freizeitbetriebe

  • Alle Kontaktsportarten (Fußball, etc.) sind untersagt.
  • Indoor Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen.
  • Outdoor Sportstätten können geöffnet werden.
  • Spitzensportler und ihre Trainer die ihren Sport beruflich ausüben dürfen Sportstätten betreten
  • Berufssportler und Trainer dürfen an internationalen Wettbewerben teilnehmen.
  • Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder etc. ist untersagt.
  • Tierparks und botanische Gärten können wieder öffnen.

Veranstaltungen

  • Veranstaltungen sind untersagt
    • kulturelle Veranstaltungen,
    • Sportveranstaltungen

Hochzeiten

  • Die Hochzeit im Standesamt ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Hochzeitsfeiern sind untersagt.

Kultur und künstlerische Veranstaltungen

  • Sind untersagt
  • Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum zu beruflichen Zwecken.

Veranstaltungen zur Religionsausübung

  • Die Religionsausübung ist erlaubt.
  • Die Religionsgemeinschaften treffen eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos, wobei im Innenraum jedenfalls eine FFP2-Maske zu tragen ist.
  • Begräbnisse können mit höchstens 50 Personen, Mindestabstandsregel von 2 Metern und einer FFP2-Maske durchgeführt werden.

Museen & Bibliotheken

  • Museen und Bibliotheken sind wieder geöffnet.
  • Es besteht die Pflicht zwei Meter Mindestabstand einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Für Besucherbereiche gilt eine Beschränkung von 20 m2 pro Besucher.

Massenbeförderungsmittel

  • Öffentliche Verkehrsmittel können benützt werden.
  • In den Verkehrsmitteln und in U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. ist eine FFP2-Maske zu tragen und, wenn möglich, zwei Meter Abstand zu halten.

Fahrgemeinschaften, Taxis & Seilbahnen

  • Das Bilden von Fahrgemeinschaften und das Benützen von Taxis ist nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Außerdem ist eine FFP2-Maske zu tragen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein-und Austeigen erforderlich ist.
  • Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen (in geschlossenen Räumen mit einer Kapazitätsbeschränkung von 50%) können auch für Freizeitzwecke verwendet werden.
  • Eine FFP2-Maske ist auch in den Warte-und Einstiegsbereichen verpflichtend.

Alten-,Pflege-und Behindertenheime

  • Mitarbeiter von Alten-und Pflegeheimen müssen alle 3 Tage getestet werden.
  • Mitarbeiter von Behindertenheimen müssen alle 7 Tage getestet werden.
  • Bei Kontakt mit Bewohnern muss eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen.
  • Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen.
  • Es darf nur ein Besucher pro Bewohner, pro Woche kommen.
  • Minderjährige Bewohner von Behindertenheimen und unterstützungsbedürftige Bewohner dürfen von zwei Personen besucht werden (z.B. Eltern).
  • Ausgenommen von der eine Person/Woche Regelung ist z.B. Palliativ-oder Hospizbegleitung.
  • Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen.

Krankenhäuser & Kuranstalten

  • Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden.
  • Bei Kontakt mit Patienten muss eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Es darf nur ein Besucher pro Patient und pro Woche kommen, sofern der Aufenthalt länger als eine Woche dauert.
  • Minderjährige und unterstützungsbedürftige Patienten dürfen von zwei Personen begleitet bzw. besucht werden (z.B. Eltern).
  • Ausgenommen von der eine Person/Woche Regelung sind z.B.
    • Begleitung zu Schwangerschaftsuntersuchungen vor,
    • bei und nach der Entbindung
    • Palliativ oder Hospizbegleitung.
  • Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen.