GEBOTENE SCHUTZMASSNAHMEN

  • Einschränkung aller sozialen Kontakte auf das Notwendigste
  • immer wieder Hände waschen,
  • nie mit den Händen nicht ins Gesicht oder zum Mund greifen,
  • Husten und Niesen in Taschentücher oder die Armbeuge.

Bei jeder Art Anzeichen von Grippe, zuhause bleiben und auskurieren!

Bei gesundheitlichen Sorgen nicht in Ordinationen oder Ambulanzen gehen, sondern 1450 oder in akuten Fällen den Notruf wählen!

Bei Unklarheiten und Fragen zum Coronavirus können sich Bürger/innen jederzeit an Expertinnen & Experten unter der kostenlosen Hotline 0800 555 621 wenden!

  • Soziale Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden
  • Verbot von Outdoor-Veranstaltungen über 500 Besuchern
  • Verbot von Indoor-Veranstaltungen über 100 Besuchern
  • Schließungen von Schulen (9.Klasse ab Montag, Volksschule ab Mittwoch)
  • Kinder sollten zuhause betreut werden.
  • Enkelkinder sollten ihre Großeltern nicht besuchen.
  • Mitarbeiter/innen von Gesundheits- bzw. Pflegeeinrichtungen, Apotheken, der öffentlichen Sicherheit, Lebensmittelversorgern, Energieversorgung, Banken, IT & Kommunikationsunternehmen, Verkehrs-, und Produktionsbetriebe, … sollten jedenfalls ihrer Arbeit nachgehen können.
  • Notfall Kinderbetreuung wird in Schulen und Kindergärten sicher gestellt werden.
  • Wo notwendig soll Mitarbeitern mit Kindern unter 14 Jahren vom Arbeitgeber eine Sonderfreistellung für bis zu 3 Wochen Sonderfreistellung gewährt werden. Den Betrieben wird vom Staat ein Drittel der Lohnkosten rückerstattet.
  • In OÖ Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen, Soziale Wohn- sowie REHA-Einrichtungen gilt ein absolutes Besuchsverbot. Ausnahmen kann der Rechtsträger bei besonders schwerwiegenden Umständen bei Palliativpatient(inn)en sowie bei kranken Kindern durch die Eltern können im Einzelfall genehmigt werden.
  • Vorprüfung auf Erkältungssymptome bei allen Spitalseingängen 
  • Absage von religiösen Festen und Gottesdiensten.
  • Urlaubssperre für Mitarbeiter der Polizei und Gesundheitsberufe.
  • Die Landesmusikschulen werden bis zu den Osterferien geschlossen.
  • Alle Kultureinrichtungen und Museen des Landes OÖ sind geschlossen
  • Landesverwaltung Kundenkontakte werden auf das Notwendigste beschränkt (Landhaus, LDZ (Bahnhof), Bezirkshauptmannschaften). Es ist auf nicht zwingend erforderliche Behördengänge zu verzichten!