Land OÖ muss jetzt auch Privatpartys reglementieren.

Das Wohl der Gemeinschaft geht vor dem Spaß kleiner Gruppen!

„Das Gebot der Stunde ist, unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Dazu braucht es die Mithilfe aller.“
 
Am 28. Oktober gab es in Oberösterreich 4.773 Corona-Infizierte. Die Zuwachsrate sind seit einer Woche im höheren dreistelligen Bereich z.B. innerhalb eines Tages 900 neue Infektionen. Daher sind weitere Schritte notwendig, um die Ausbreitung  ein zu bremsen. Ab 30. Oktober werden größere private Feiern, etwa Garagen- oder Stadl-Partys, in Oberösterreich nur mehr unter sehr strengen Auflagen stattfinden können. 
 

Um größeren Schaden abzuwenden
 „Wenn wir gut durch die Krise kommen und noch mehr Arbeitslosigkeit bzw noch mehr wirtschaftlichen Schaden verhindern wollen, müssen wir rechtzeitig die richtigen Maßnahmen setzen und uns gemeinsam auch an die Regeln halten“, betont der  Landeshautmann.

Die Disziplin Einzelner entscheidet über das Wohl vieler

Die starke Zunahme an Infizierten hat in den vergangenen Wochen ein drastisches Ausmaß erreicht, das vor allem die Spitäler und Intensivstationen fordert.  Die Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems ist das Gebot der Stunde.

Als Ausgangspunkt häufiger Ansteckung erkannt

Gerade weil sich gezeigt hat, dass der Großteil der Ansteckungen im privaten Bereich und dort vor allem bei größeren Zusammenkünften erfolgt, ist es notwendig, diese größeren unkontrollierten privaten Feierlichkeiten einzuschränken. Es bleibt aber dabei, dass es natürlich keine Kontrollen in Wohnhäusern oder Wohnungen geben wird. Es geht hier rein um Zusammenkünfte etwa in Garagen, Stadln oder Hütten, die immer mehr zugenommen haben. Die Einhaltung dieser Maßnahme wird auch kontrolliert werden.

Veranstaltungsregeln nun auch im privaten Bereich
Die neue Maßnahme wird ab 30. Oktober per Verordnung in Kraft treten. Konkret werden für private Zusammenkünfte in Räumlichkeiten, die nicht für den Wohnzweck bestimmt sind (z.B. Garagen, Stadln oder Hütten), die gleichen Regelungen gelten, wie für Veranstaltungen in Innenräumen (siehe §10 der COVID-19-Maßnahmenverordnung über Veranstaltungen). Also etwa die Verpflichtung, bei mehr als sechs Personen Sitzplätze zuzuweisen und die Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Auch in weiteren Bereichen neue Schutzmaßnahmen!

Auch in den Alten- und Pflegeheime wird das Schutzniveau erneut erhöht, um die älteren Mitbürger/innen zu schützen. Details werden demnächst bekanntgegeben. Weitere Maßnahmen in verschiedensten Bereichen werden laufend geprüft.