Regeln und Neuregelungen im Kampf gegen Corona!

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Die Maßnahmen der letzten Wochen im Kampf gegen das Corona-Virus haben Wirkung gezeigt. Die Kurve der Corona-Neuinfektionen ist flacher geworden. Erstmals gibt es mehr Genesene als Neuinfizierte in Österreich. „Damit wir diesen Trend fortsetzen, haben wir die Verantwortung, die bisherigen Maßnahmen in der Osterwoche unbedingt einzuhalten. Die Lage ist nach wie vor ernst. Jede und jeder kann weiterhin ein Lebensretter sein“, betont LH Mag. Thomas Stelzer. „Der Fahrplan der Bundesregierung ist ein erster Schritt hin zu einer neuen Normalität. Aber es werden noch sehr viele und große Schritte vor uns liegen“.

Die Maßnahmen der letzten Wochen im Kampf gegen das Corona-Virus haben Wirkung gezeigt. Die Kurve der Corona-Neuinfektionen ist flacher geworden. Erstmals gibt es mehr Genesene als Neuinfizierte in Österreich. Damit wir diesen Trend fortsetzen, haben wir die Verantwortung, die bisherigen Maßnahmen in der Osterwoche unbedingt einzuhalten. Die Lage ist nach wie vor ernst. Jede und jeder kann weiterhin ein Lebensretter sein“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer. 

Alle Regeln und Maßnahmen gelten weiter bis 13. April

Es gibt nur vier Gründe, das Haus zu verlassen:

  • Um zur Arbeit zu gehen, wenn das notwendig ist. Dort wo möglich, soll von daheim per Telearbeit gearbeitet werden. All jene, die in Bereichen tätig sind, die die Versorgung in unserem Land gewährleisten, sind davon ausgenommen.
  • Dringend notwendige Besorgungen: Davon umfasst sind dringende Erledigungen, wie der Einkauf von Lebensmitteln oder der Gang zur Apotheke.
  • Anderen Menschen helfen: Wer sein Haus verlässt, um z.B. anderen Lebensmittel oder Medikamente zu besorgen, kann das auch in dieser Zeit tun.
  • In besonderen Ausnahmefällen gilt: Wer im dringenden Fall ins Freie möchte, soll das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung gemeinsam zusammenlebt.

Ausweitung der Maskenpflicht

  • Neben den Supermärkten wird diese ab 14. April in allen Geschäften gelten, die geöffnet sind.
  • Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wird es ab 14. April eine Verpflichtung geben, Mund und Nase zu bedecken.
  • Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht, kann auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden.

Folgender Fahrplan der Bundesregierung ist ein erster Schritt hin zu einer neuen Normalität. Aber es werden noch sehr viele und gewöhnungsbedürftige Schritte von uns verlangt werden müssen.

Für Handel und Dienstleistungen ist folgendes geplant:

  • Ab 14. April können kleine Geschäftslokale (bis 400m²) für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder öffnen. Vorausgesetzt Kunden und Mitarbeiter tragen einen Mund-Nasen-Schutz und regelmäßiges Desinfizieren ist sichergestellt.
  • Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14. April aufsperren – unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. Die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich.
  • Die 400m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren.
  • Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.
  • Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel, ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.

Für den Bildungsbereich ist geplant:

  • Im Bildungsbereich bleibt die bestehende Regelung jedenfalls bis Mitte Mai bestehen.
  • Bis Ende April wird die Entwicklung evaluiert und dann wird festgelegt, wie die weitere Vorgehensweise ist.
  • Matura und Lehrabschlüsse können jedenfalls unter strengen Auflagen durchgeführt werden.
  • Für alle weiteren Kinder ist selbstverständlich eine Betreuung im Kindergarten oder der Schule sichergestellt, falls die Betreuung nicht zuhause erfolgen kann.

Alle Veranstaltungen sind vorläufig bis Juli untersagt!

  • Bis Ende Juni sind Veranstaltungen untersagt.
  • Bis Ende April wird entschieden, welche Veranstaltungen über den Sommer möglich sind.